Beratung
Brandschutz in der Schliesstechnik: Beratung für Türen und Verschlüsse
Eine Brandschutztür ist nur so gut wie ihr schwächstes Bauteil, und das ist erstaunlich oft das Schloss, der Beschlag oder der Türschliesser. Mein Name ist Martin Zaugg, ich berate seit über 25 Jahren Unternehmen, Verwaltungen, Eigentümer und Investoren in der Schliess- und Verschlusstechnik, herstellerunabhängig und mit einem klaren Schwerpunkt im Brandschutz. Warum am Brandschutzabschluss so viel schiefgehen kann Ein Brandschutzabschluss ist ein geprüftes Gesamtsystem: Türblatt, Zarge, Bänder, Schloss, Beschlag und Schliessmittel gehören zusammen und werden gemeinsam nach EN 1634-1 geprüft.
Wird nachträglich ein anderes Schloss eingebaut, ein Elektroöffner eingesetzt oder ein Türschliesser durch ein günstigeres Modell ersetzt, ist die Zulassung im schlimmsten Fall hinfällig. Genau hier passieren die teuren Fehler. Sie fallen häufig erst bei der Abnahme oder bei einer Kontrolle auf, wenn die Tür bereits eingebaut, verputzt und bezahlt ist.
Wer die Anforderungen vor der Bestellung sauber definiert, spart sich Nachrüstungen, Ersatzbeschaffungen und Diskussionen zwischen Türlieferant, Schlosser und Elektriker.
Was gehört zu einer Brandschutz Schliesstechnik Beratung?
Ich schaue mir die Türe nicht isoliert an, sondern im Zusammenhang mit Gebäude, Nutzung und Fluchtwegkonzept. Grundlage sind die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, die in allen Kantonen gelten, unter anderem mit der Richtlinie zu Flucht- und Rettungswegen.
- erforderlicher Feuerwiderstand der Tür, etwa EI30 oder EI60, und ob zusätzlich Rauchdichtheit verlangt ist
- Schloss- und Verschlusstechnik: Einsteckschlösser, Mehrfachverriegelungen, Panik- und Fluchttürfunktionen
- selbstschliessende Funktion, Türschliesser und zugelassene Feststellanlagen mit Ansteuerung über die Brandmeldeanlage
- Beschlagtechnik, Drücker, Bänder und deren Zulassung für den jeweiligen Türtyp
- Schnittstellen zu elektronischen Zutrittslösungen und zur Brandfallsteuerung
- Kennzeichnung, Prüfzeugnisse und Konformitätsunterlagen
Aus dieser Beurteilung entsteht eine technische Anforderungsliste, mit der Sie ausschreiben oder eine Offerte prüfen können
Sie enthält, was die Tür können muss und was nicht zulässig ist. Das ist die Grundlage dafür, dass Angebote verschiedener Anbieter überhaupt vergleichbar werden.
Wie werden Flucht- und Rettungswege richtig verschlossen?
Der Zielkonflikt ist immer derselbe: Der Weg nach draussen muss jederzeit frei sein, gleichzeitig soll niemand unbefugt hinein. Türen in Fluchtwegen müssen in Fluchtrichtung öffnen, jederzeit frei zugänglich sein und sich von innen ohne Schlüssel öffnen lassen. Auch die lichte Durchgangsbreite ist vorgegeben, üblich sind mindestens 0,90 m bei Türen und 1,20 m beim Fluchtweg selbst.
Technisch lösbar ist das mit Panik- und Fluchttürverschlüssen, mit kontrollierten Verriegelungen oder mit einer Kombination aus mechanischer und elektronischer Technik. Welche Variante passt, hängt von der Nutzung ab: Ein Treppenhaus in einer Wohnliegenschaft braucht eine andere Lösung als ein Lagerausgang oder eine Tür zu einem sensiblen Bereich. Ich beurteile, was zulässig ist, was im Alltag funktioniert und was Sie sich sparen können.
Wie läuft eine Beurteilung ab?
Ich beginne mit einer Bestandsaufnahme vor Ort: Türen aufnehmen, bestehende Schlösser und Beschläge prüfen, Kennzeichnungen und Unterlagen kontrollieren, Nutzung und Fluchtwegführung klären. Bei Neubauten und Umbauten steige ich idealerweise in der Planungsphase ein, weil dann Türtyp, Schloss und Zutrittstechnik noch ohne Mehrkosten aufeinander abgestimmt werden können. Danach definiere ich die Anforderungen je Tür und beurteile, welches Produkt, welches System und welcher Fachbetrieb für die Situation geeignet ist.
Auf Wunsch begleite ich die Umsetzung und kontrolliere nach Abschluss der Arbeiten, ob alles fachgerecht eingebaut und technisch korrekt ausgeführt wurde. Gerade bei Brandschutzabschlüssen haben kleine Abweichungen grosse Wirkung, deshalb lohnt sich der Blick vor der Schlussabnahme.
Was bringt das finanziell?
Brandschutz wird teuer, wenn zu viel oder das Falsche eingebaut wird. Ich prüfe für jede Tür, welcher Feuerwiderstand und welche Verschlusstechnik tatsächlich nötig sind, statt pauschal die höchste Klasse über das ganze Gebäude zu ziehen. Das senkt die Investition und vermeidet Nachrüstungen.
Weil ich an keinen Hersteller und keinen Lieferanten gebunden bin, steht nicht der Verkauf eines Produkts im Vordergrund. Die Preise lassen sich zudem für die Zeit nach dem Einbau fixieren, damit Ersatzzylinder, Beschläge und Serviceleistungen später nicht plötzlich das Doppelte kosten. Über die Lebensdauer eines Gebäudes macht das den grösseren Teil der Ersparnis aus.
Häufige Fragen Darf ich in eine Brandschutztür ein anderes Schloss einbauen?
Nur, wenn das Bauteil für diesen Türtyp zugelassen ist und zur geprüften Konstruktion passt. Ich kläre vorher ab, welche Schlösser und Beschläge zulässig sind, damit die Zulassung der Tür erhalten bleibt.
Darf eine Brandschutztür offen stehen?
Sie muss selbstschliessend sein und vollständig ins Schloss fallen. Offenhalten mit Keilen, Haken oder Möbeln ist nicht erlaubt, zulässig ist nur eine zugelassene Feststellanlage, die bei Rauch automatisch schliesst.
Lohnt sich eine Beurteilung auch bei einem bestehenden Gebäude?
Ja. Bei älteren Liegenschaften finden sich oft nachträglich veränderte Türen, fehlende Unterlagen oder Verriegelungen, die im Fluchtweg nichts zu suchen haben. Eine Aufnahme zeigt, wo Handlungsbedarf besteht und wo nicht.
Türen und Verschlüsse jetzt beurteilen lassen Schicken Sie mir Ihre Anfrage über das Kontaktformular, gerne mit Angaben zum Gebäude, zur Nutzung und zur Anzahl betroffener Türen. Ich melde mich, kläre die Ausgangslage und sage Ihnen offen, ob und in welchem Umfang eine Beurteilung sinnvoll ist. Beraten wird in der ganzen Schweiz, mit Schwerpunkt in der Zentralschweiz und im Raum Zürich.
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MZ Beratungen AG, Martin Zaugg
Schönbühlring 16, 6005 Luzern